AGB

GWM GmbH

1. Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Abholung, Entsorgung und Verwertung von Altspeisefetten und organischen Küchenabfällen durch den Auftragnehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).

1.2 Der Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) stellt sicher, dass im Altöl bzw. den organischen Küchenabfällen keine Fremdstoffe (z. B. Kunststoff, Metall, Papier, Reinigungsmittel) vorhanden sind. In die Biotonne dürfen ausschließlich Bioabfälle gelangen.

2. Zahlung

2.1 Der Auftragnehmer (AN) zahlt wöchentlich, abhängig von der Menge, bis zu 90 Cent pro Kilogramm Altspeiseöl.

2.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb einer Woche nach Abholung des Altspeiseöls und/oder der organischen Küchenabfälle zu leisten.

3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit Vertragsabschluss.

3.2 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.

3.3 Der Auftraggeber (AG) kann den Vertrag jederzeit ohne Vertragsstrafe mit einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung kündigen.

3.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Zusatzleistungen

4.1 Der Auftragnehmer (AN) stellt Frischöl kostenlos und zu günstigeren Preisen als andere Anbieter zur Verfügung.

4.2 Der Auftragnehmer (AN) stellt Wertstoffbehälter in verschiedenen Größen kostenlos zur Verfügung, wobei ein Pfand von 50 Euro pro Behälter erhoben wird.

4.3 Bei Verlust oder Beschädigung des Containers behält der Auftragnehmer (AN) die Kaution als Schadensersatz ein. Bei Vertragsbeendigung erhält der Auftraggeber (AG) nach Rückgabe der Behälter das einbehaltene Pfand zurück.

5. Qualitätskontrolle

Die Qualität des Öls wird direkt vor Ort beim Kunden (AG) überprüft. Der Auftraggeber (AG) hat dafür zu sorgen, dass die Behälter vor der Abholung auf ebenem, ebenen Gelände zugänglich sind.

6. Sammel- und Entsorgungspflichten

6.1 Die Abnahme der bezeichneten Ware setzt eine wirksame Abnahmeerklärung und einen wirksamen Vertrag darüber voraus.

6.2 Mit der Übernahme gehen die Abfälle in das Eigentum des Auftragnehmers (AN) über.

6.3 Die Verpflichtung des Auftragnehmers (AN) ruht, solange die Entsorgung/Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber (AG) nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik), nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

7. Datenschutz

7.1 Der Auftraggeber (AG) ermächtigt den Auftragnehmer (AN), seine Daten für interne Zwecke sowie zur Auftragsdatenverarbeitung elektronisch zu verarbeiten.

7.2 Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

8. Engagement für Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung stimmen die Parteien der Nachhaltigkeits- und Umwelterklärung zu, wie sie auf der Website des Auftragnehmers (AN) verfügbar ist, und verpflichten sich zur Einhaltung aller Umwelt- und Abfallgesetze des Landes, in dem sie tätig sind.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (AN).

9.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Geschäftssitz des Auftragnehmers (AN).

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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